AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Online-Shop www.biztech-distribution.eu

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und Angebote, die über den Online-Shop der Biztech Distribution GmbH, Straße der Pariser Kommune 38, 10243 Berlin, Geschäftsführer Thomas P. Brenneis – im Folgenden „Anbieter“ – erfolgen.

1.2 Der Verkauf richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Kauf ausgeschlossen.

§ 2 Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

BizTech Distribution GmbH
Straße der Pariser Kommune 38
10243 Berlin

E-Mail: contact@biztech-distribution.eu
Telefon: +49 30 220121411

Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Charlottenburg (Berlin) HRB 173191 B
Steuernummer: 37/067/51307
USt.-Ident.-Nummer: DE305258258

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Der Anbieter nimmt die Bestellung in seinem Online-Shop automatisch entgegen. Der Kunde erhält eine automatisierte Bestätigung des Zugangs. Diese stellt noch keine Vertragsannahme dar.

3.2 Durch Absenden der Bestellung im Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

3.3 Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von 14 Werktagen annehmen, indem er
- eine Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt oder
- die Ware ausliefert.
Erfolgt keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt.

3.4 Für Umfang und Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich der Lieferschein maßgeblich. Enthält dieser Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Lieferung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht.

3.5 Angaben und Abbildungen in Katalogen, Preislisten oder sonstigem Werbematerial (z. B. Maße, Gewichte, technische Daten, Belastbarkeit, Zeichnungen oder Gebrauchswerte) sind nur als Näherungswerte zu verstehen, soweit nicht ausdrücklich eine exakte Übereinstimmung für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist. Enthält die Auftragsbestätigung des Anbieters Schreib- oder Druckfehler oder beruhen die Preisangaben auf technisch bedingten Übermittlungsfehlern, ist der Anbieter zur Anfechtung berechtigt. In diesem Fall muss der Anbieter seinen Irrtum nachweisen; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Offensichtliche Irrtümer sowie Druck-, Schreib-, Rechen- oder Kalkulationsfehler sind für den Anbieter unverbindlich und begründen keinerlei Ansprüche. Hinweise auf technische Normen dienen lediglich der Leistungsbeschreibung und stellen keine Garantie einer bestimmten Beschaffenheit dar.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet aufgeführten Preise. Alle im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Versandkosten werden gesondert berechnet und dem Kunden vor Abgabe der Bestellung angezeigt.

4.3 Neukunden zahlen per Vorkasse (Banküberweisung) oder PayPal. Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort fällig. Skontoabzug ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters möglich. Weitere Zahlungsmethoden für Stammkunden sind Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex), SEPA-Lastschrift sowie Kauf auf Rechnung (nach individueller Vereinbarung / Bonitätsprüfung).

4.4 Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen und/oder seine Leistungen zurückzubehalten. Im Falle des Zahlungsverzugs entfallen vereinbarte Rabatte, Skonti oder sonstige Vergünstigungen. Zudem werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig. Gleiches gilt, wenn die Versicherung der Kundenforderung durch den Warenkreditversicherer des Anbieters abgelehnt wird.

4.5 Bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten behält sich der Anbieter bei erheblichen Material- oder Kostenänderungen eine angemessene Preisanpassung vor. Erhöht sich der Preis um mehr als 20 %, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

4.6 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt). Ergänzend gilt § 18 (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

5.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden; der Anbieter ist nicht verpflichtet, die günstigste Versandart zu wählen. Mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über.

5.2 Lieferfristen gelten als eingehalten, sobald die Ware dem Versanddienstleister übergeben wurde.

5.3 Die Lieferung erfolgt ab Lager des Anbieters an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

5.4 Sofern nicht unzumutbar, sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Lieferungen zulässig und gelten jeweils als eigenständige Lieferung.

5.5 Falls nicht anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Lieferzeiten sind nur annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich eine feste Lieferzeit zugesagt.

5.6 Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung; Verzögerungen teilt der Anbieter mit. Der Anbieter haftet nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den Kunden abgetreten.

5.7 Für Lieferverzögerungen, die durch den Transportdienstleister oder durch höhere Gewalt verursacht werden, haftet der Anbieter nicht; es gilt ergänzend § 20 (Höhere Gewalt). Der Kunde wird über solche Ereignisse unverzüglich informiert.

5.8 Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands können zusätzliche Steuern, Zölle oder Abgaben anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Holt der Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, oder dessen Beauftragter Leistungen beim Anbieter ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Kunde dem Anbieter den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.

§ 6 Besonderheiten bei Verbrauchsmaterialien

6.1 Verbrauchsmaterialien (z. B. Thermopapier, Etiketten) können ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder eine begrenzte Haltbarkeit aufweisen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Produkte sachgerecht und entsprechend den Herstellerangaben zu lagern. Für Beeinträchtigungen oder Funktionsverluste, die durch unsachgemäße Lagerung entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

6.2 Die Gewährleistung für Verbrauchsmaterialien ist beschränkt auf die Dauer der angegebenen Haltbarkeit bzw. des MHD, längstens jedoch auf drei Monate ab Lieferung.

6.3 Verbrauchsmaterialien sind von der Rückgabe oder Rücknahme ausgeschlossen. Eine Rücknahme erfolgt ausschließlich im Fall einer nachweislich fehlerhaften oder falsch gelieferten Ware.

6.4 Sonderanfertigungen oder auftragsbezogene Zuschnitte sind von Rückgabe, Umtausch und Stornierung generell ausgeschlossen.

§ 7 Zubehör, Batterien und Akkus

7.1 Zubehörteile (z. B. Ladegeräte, Kabel, Cradles, Halterungen) unterliegen einer Gewährleistung von 12 Monaten ab Lieferung, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

7.2 Batterien und Akkus gelten als Verschleißteile. Die Gewährleistung ist auf eine Dauer von drei Monaten ab Lieferung beschränkt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Kapazität oder Laufzeit über den üblichen Verschleiß hinaus besteht nicht.

7.3 Der Händler bleibt gegenüber seinen Endkunden für die Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen verantwortlich. Eine über die in diesen AGB geregelten Fristen hinausgehende Haftung des Anbieters wird ausgeschlossen.

7.4 Gesetzliche Informationspflichten zum Umgang mit Altbatterien (Batteriegesetz – BattG) gelten im Verhältnis Händler – Endkunde. Der Händler ist verpflichtet, seine Endkunden ordnungsgemäß zu informieren.

§ 7a Software, Lizenzen, Firmware & SaaS

7a.1 Geltung / Drittanbieter-EULAs:
Software, Firmware, Lizenzschlüssel, digitale Inhalte sowie Cloud-/SaaS-Leistungen (zusammen „Software“) werden vom Anbieter regelmäßig als Produkte oder Leistungen Dritter vermittelt. Für deren Nutzung gelten vorrangig die jeweiligen Endnutzer-Lizenzbedingungen (EULA), Nutzungsbedingungen, Wartungs-/SLA-Bedingungen und Datenschutzbestimmungen des Herstellers/Providers. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten und sie seinen Endkunden vor Nutzung zugänglich zu machen.

7a.2 Rechteeinräumung / Umfang
Soweit der Anbieter selbst Nutzungsrechte einräumt, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht in dem Umfang, zu dem Zweck und für die Dauer, die der jeweiligen EULA bzw. Bestellung zugrunde liegt. Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht. Vervielfältigungen sind nur in dem gesetzlich zulässigen Umfang (z. B. Sicherungskopie, § 69d UrhG) gestattet.

7a.3 Nutzungseinschränkungen
Untersagt sind insbesondere: Vermietung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung an Dritte (außer im zulässigen B2B-Weiterverkauf an Endkunden), Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Reverse Engineering/Decompilierung, soweit nicht zwingend nach § 69e UrhG gestattet, sowie eine Nutzung außerhalb der lizenzierten Metrik (z. B. Named User/Device/Concurrent, Instanz, Core). Der Hersteller und der Anbieter dürfen zur Lizenz-Compliance angemessene Nachweise/Audits verlangen; der Kunde wirkt hierbei zumutbar mit.

7a.4 Lizenzschlüssel, Aktivierung und Lieferung
Lizenzschlüssel und digitale Inhalte gelten mit elektronischer Bereitstellung als geliefert. Der Anbieter darf bei Zahlungsverzug oder erheblichem Vertragsverstoß Lizenzen sperren bzw. die Aktivierung verzögern. Verlorene Lizenzschlüssel werden – sofern vom Hersteller zugelassen – nur gegen Kostenübernahme ersetzt.

7a.5 Updates/Upgrades, Wartung & Laufzeiten
Ansprüche auf Updates/Upgrades bestehen nur, soweit dies vertraglich (z. B. Wartungsvertrag/Subscription) vereinbart ist. Hersteller dürfen Funktionen ändern, einstellen oder migrieren (inkl. EOL/Abkündigung) – § 19 gilt ergänzend. Laufzeit- oder abonnementgebundene Lizenzen enden automatisch mit Fristablauf.

7a.6 SaaS/Cloud & Datenschutz
Für von Dritten erbrachte Cloud-/SaaS-Leistungen schuldet der Anbieter lediglich die Beschaffung/Betreibung der vertraglichen Zugriffsmöglichkeit; Betrieb, Verfügbarkeit, Support und Datenverarbeitung richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Drittanbieters. Sofern der Anbieter selbst personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter verarbeitet, ist zuvor ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) abzuschließen; ohne AVV besteht kein Nutzungsrecht an der entsprechenden Funktion.

7a.7 Open-Source-Komponenten
Software kann Open-Source-Komponenten enthalten. Deren Lizenztexte stellt der Anbieter bzw. der Hersteller bereit; diese Lizenzbedingungen gehen für die jeweiligen Komponenten vor. Soweit gesetzlich verlangt, wird Quellcode auf Anfrage in dem erforderlichen Umfang bereitgestellt.

7a.8 Gewährleistung für Software
Für Mängel an Software gelten § 9 (Mängel) und § 11 (Verjährung) entsprechend. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit in der vereinbarten Umgebung nicht erreicht und dies reproduzierbar ist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei fehlerhafter Installation/Integration/Konfiguration durch den Kunden oder Dritte, bei Systemumgebungen außerhalb der Herstelleranforderungen oder bei Funktionseinschränkungen infolge fehlender Updates, die der Kunde zu installieren hat.

7a.9 Weiterverkauf an Endkunden (Reseller-Pflichten)
Der Kunde darf Lizenzen im ordentlichen Geschäftsgang an Endkunden weitergeben, ist jedoch verpflichtet, vor Übergabe die EULA-Akzeptanz sicherzustellen und alle Export-/Sanktions-, Datenschutz- und Nutzungsauflagen der Hersteller einzuhalten. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer EULA-/Compliance-Verletzung im Verantwortungsbereich des Kunden oder seiner Endkunden resultieren.

7a.10 Rückgabe / Storno
Eine Rückgabe oder Stornierung bereits bereitgestellter/aktivierter Lizenzen ist ausgeschlossen; § 12 (RMA) gilt nur, soweit eine Rücknahme rechtlich oder vom Hersteller ausdrücklich vorgesehen ist. Etwaige Rückabwicklungen richten sich nach den Richtlinien des Herstellers.

7a.11 Exportkontrolle
Software kann Export- und Sanktionsregimen unterliegen; § 17 (Exportkontrolle) gilt entsprechend.

§ 8 Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE)

8.1 Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE), z. B. Swissbit-TSE, unterliegen gesetzlichen Vorgaben sowie einer zeitlich begrenzten Zertifizierung. Die Funktionsdauer ist daher auf die jeweilige Zertifizierungs- bzw. Nutzungsdauer (regelmäßig 5 Jahre ab Erstinbetriebnahme) beschränkt.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die TSE entsprechend den Herstellerangaben zu installieren, zu betreiben und rechtzeitig vor Ablauf der Zertifizierungsfrist zu erneuern.

8.3 Eine Gewährleistung besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und innerhalb der Zertifizierungsdauer. Ein Anspruch auf Nutzung über die gesetzlich oder technisch vorgegebene Dauer hinaus besteht nicht.

§ 9 Mängel

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt (auch bei Lieferung an von ihm benannte Dritte) unverzüglich sorgfältig zu prüfen und erkennbare Mängel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Für verdeckte Mängel gilt eine Rügepflicht innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).

9.2 Bei berechtigten Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Ersatz oder Nachbesserung.

9.3 Durch Verhandlung über Rügen verzichtet der Anbieter nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.

9.4 Materialbedingte Abweichungen sowie Änderungen durch technischen Fortschritt (z. B. in Konstruktion, Gestaltung, Maßen, Gewicht oder Farbe) sind im Rahmen branchenüblicher Toleranzen zulässig, sofern die Verwendbarkeit zum vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigt wird, keine Beschaffenheitsgarantie besteht und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Im Übrigen gilt § 19 (Produktänderungen und Abkündigungen).

9.5 Erfolgt eine Ersatzlieferung, kann der Anbieter diese von der Rückgabe der mangelhaften Ware abhängig machen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Anbieters über. Der Anbieter übernimmt die für die Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten, jedoch nicht Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

9.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Anbieter verweigert, kann der Kunde nach angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Ein Recht auf Minderung besteht nur, wenn es sich um einen unwesentlichen Mangel handelt, der arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie betroffen ist.

9.7 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Nachbesserungen ohne Zustimmung des Anbieters, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme, Nichtbeachtung von Anleitungen, normale Abnutzung, unsachgemäße Lagerung, ungeeignete Betriebsmittel oder äußere Einflüsse entstehen. Gleiches gilt für Änderungen an der Ware, den Austausch von Teilen oder die Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen – es sei denn, der Mangel beruht nicht darauf.

9.8 Rückgriffsansprüche des Kunden nach § 478 BGB bestehen nur, wenn er seinem Abnehmer keine weitergehenden Rechte eingeräumt hat. Die Verjährungshemmung nach § 479 BGB gilt nur, wenn der Kunde seinem Abnehmer nachweislich Gewähr geleistet hat. Weitergehende oder andere Mängelansprüche sind ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

10.1 Der Anbieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für vorsätzlich verursachte Schäden sowie soweit Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters gedeckt sind.

10.2 Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften; betrifft diese eine nicht wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

10.3 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

10.4 Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, in branchenüblichem Umfang eigene Versicherungen (z. B. Betriebsausfallversicherung) abzuschließen. Ein Mitverschulden des Kunden ist stets zu berücksichtigen.

§ 11 Haftungsbegrenzung & Verjährung

11.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden gilt:

• je Schadensereignis beträgt die maximale Haftung bei Sachschäden 50.000 EUR,
• bei sonstigen Schäden 100.000 EUR,
• für alle Schäden innerhalb eines Kalenderjahres höchstens das Doppelte dieser Beträge.

Diese Begrenzung gilt nicht, soweit weitergehende Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters gedeckt sind. Erkennt der Kunde ein typisches Risiko, das diese Haftungshöchstsumme übersteigt, ist er verpflichtet, den Anbieter hierüber zu informieren, damit dieser ggf. eine zusätzliche Versicherung abschließen kann.

11.2 Sofern nicht anders vereinbart, verjähren Gewährleistungsansprüche in einem Jahr ab Übergabe bzw. Ablieferung. Gesetzlich längere Fristen, insbesondere nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) sowie § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel), bleiben unberührt. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Abweichende Sonderregelungen in §§ 6 und 7 gehen vor.

11.3 Bei Vorsatz, Arglist, Personenschäden, Produkthaftungsfällen oder übernommenen Garantien gelten die gesetzlichen Fristen. Eigene Garantien übernimmt der Anbieter nicht; etwaige Herstellergarantien Dritter bleiben unberührt.

§ 12 Rücksendungen / RMA-Verfahren

12.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht. Rücksendungen aufgrund von Mängeln oder Falschlieferungen bedürfen zwingend der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters (RMA-Nummer). Nicht angemeldete, unfreie oder nicht ausreichend frankierte Rücksendungen werden nicht angenommen. Rücksendungen sind ausschließlich an die vom Anbieter benannte Rücksendeadresse zu richten; eine Warenannahme am Standort des Anbieters ist ausgeschlossen.

12.2 Sollte der Anbieter aus Kulanz und ohne Vorliegen eines Gewährleistungsfalls eine Rücknahme von Waren akzeptieren, wird hierfür eine Kostenpauschale berechnet. Diese setzt sich aus Wiedereinlagerungskosten, Handlinggebühren und/oder sonstigen Aufwendungen zusammen. Die konkrete Höhe ist vorab beim Anbieter zu erfragen; sie beträgt jedoch bei einem Warenwert unter 200 EUR mindestens 30 EUR.

Voraussetzungen der Rücknahme:

·        Vorlage von Lieferschein und/oder Rechnung,

·        einwandfreier Zustand der Ware in der Originalverpackung.

Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen, nicht lagermäßig geführte Teile, Softwarelizenzen sowie Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (z. B. keramische Artikel) nicht zurückgenommen werden können. Unberührt bleibt § 6.3 (Verbrauchsmaterialien).

§ 13 Datenschutz

13.1 Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, die im Online-Shop jederzeit abrufbar und speicherbar ist.

§ 14 Nutzung des Online-Shops

14.1 Der Online-Shop ist ausschließlich für registrierte Unternehmer (§ 14 BGB) zugänglich. Verbraucher sind vom Kauf ausgeschlossen.

14.2 Die Nutzung des Shops erfordert eine Registrierung und Freischaltung durch den Anbieter. Der Anbieter behält sich vor, Registrierungen abzulehnen oder bereits erteilte Zugänge zu sperren.

14.3 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten (Passwörter) vertraulich zu behandeln und nur an autorisierte, vertretungsberechtigte Personen weiterzugeben. Für missbräuchliche Nutzung im Verantwortungsbereich des Kunden haftet dieser.

14.4 Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

§ 15 Verpackungsgesetz

15.1 Der Anbieter erfüllt seine Pflichten nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG). Transport- und Umverpackungen werden ausschließlich im gewerblichen Bereich eingesetzt und unterliegen keiner Systembeteiligungspflicht.

15.2 Der Kunde ist verpflichtet, Verpackungen, die nicht typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, selbst einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Auf Wunsch nimmt der Anbieter solche Verpackungen nach Gebrauch am Lieferort zurück und führt sie der Wiederverwendung oder Verwertung zu.

§ 16 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG / WEEE)

16.1 Der Anbieter vertreibt elektronische Geräte der Kategorie 3 (IT- und Telekommunikationsgeräte) gemäß Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) zur ausschließlichen Verwendung im B2B-Markt.

16.2 Von Kunden des Anbieters nicht mehr verwendete oder defekte Altgeräte (Elektro- und Elektronikaltgeräte, EAG) können auf Kosten des Kunden an den Anbieter zurückgesandt werden.

16.3 Eingesandte Altgeräte werden durch den Anbieter einer technischen Prüfung unterzogen. Je nach Ergebnis der Prüfung werden die Geräte entweder ausgeschlachtet und zur Ersatzteilgewinnung genutzt oder einer ordnungsgemäßen Erstbehandlungsanlage zur Verwertung zugeführt.

16.4 Eine Rücknahme von Elektro-Altgeräten durch den Anbieter erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des ElektroG. Eine unentgeltliche Rücknahme wird ausgeschlossen.

16.5 Der Kunde ist verpflichtet, Altgeräte ausschließlich an die vom Anbieter benannte Rücksendeadresse zu übersenden und für eine sachgerechte Verpackung sowie den Transport auf eigene Kosten zu sorgen. Eine Entsorgung über den unsortierten Siedlungsabfall ist unzulässig.

§ 17 Exportkontrolle

17.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Weitergabe, dem Export oder der Wiederausfuhr der vom Anbieter gelieferten Waren alle einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Exportkontroll- sowie Sanktionsvorschriften einzuhalten.

17.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einholung ggf. erforderlicher Genehmigungen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Kunden auf mögliche Exportbeschränkungen hinzuweisen.

17.3 Eine Lieferungspflicht des Anbieters steht unter dem Vorbehalt, dass keine gesetzlichen, behördlichen oder sonstigen Export- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen.

§ 18 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

18.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum des Anbieters.

18.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Anbieter jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Der Anbieter nimmt die Abtretung hiermit an.

18.3 Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, von der Eigeneinziehung abzusehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

18.4 Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung.

§ 19 Produktänderungen und Abkündigungen (EOL)

19.1 Technische Änderungen, Weiterentwicklungen sowie Abweichungen in Form, Farbe und/oder Gewicht sind im Rahmen des technischen Fortschritts zulässig, sofern die Gebrauchstauglichkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

19.2 Produktabkündigungen (End-of-Life, EOL) seitens der Hersteller kann der Anbieter an seine Kunden weitergeben. Ein Anspruch auf Lieferung abgekündigter Produkte über das vom Hersteller festgelegte EOL-Datum hinaus besteht nicht.

§ 20 Höhere Gewalt (Force Majeure)

20.1 Fälle höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Aufruhr, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffknappheit, Arbeitskämpfe oder sonstige unvorhersehbare, vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse, befreien den Anbieter für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur Leistung.

20.2 Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Anbieter informiert den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses.

20.3 Wird die Leistungserbringung durch höhere Gewalt dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 21 Schlussbestimmungen

21.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

21.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

21.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.



Berlin, 26.08.2025